Schulden ohne Ende und kein Land in Sicht
Januar 7th, 2010 by Lutz Czieselsky
Sie haben Schulden ohne Ende und wissen nicht weiter?
(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Tipp)
Liebe Leser,
das Schuldenproblem wird sich aufgrund der wirtschaftlichen Situation enorm verschärfen. Daher handeln Sie jetzt! Warten Sie nicht länger damit, wenn Sie Schulden haben. Denn die Warteschlangen werden ja immer länger. Voraussetzung ist, die Schulden wurden nicht in ungesetzlicher Weise gemacht.
Der grosse Vorteil, Sie müssen Ihren Zahlungsverpflichtungen bei geringem Einkommen (gerade Hartz IV) nicht mehr nachkommen, bzw., diese werden gestundet. Alle Gläubigerbriefe landen ab jetzt beim Insolvenzverwalter. Er entscheidet, ob und wieviel Geld von Ihnen (so überhaupt vorhanden) welchem Gläubiger zugeteilt wird. Ihre schlaflosen Nächte werden weniger und verschwinden schließlich. Lassen Sie vorerst von Angeboten jeglicher Art ausserhalb Ihres Amtsgerichtes die Hände weg!!!
Über eines aber müssen Sie absolute Klarheit haben, die Hosen müssen runter. Die Höhe der Schulden dürfte dabei keine Rolle spielen. Alles, ich wiederhole, alles über Ihre finanzielle Situation müssen Sie offen legen. Und so geht’s:
Ich bin nicht zum Anwalt gegangen, der wurde mir später vom Amtsgericht meiner Gemeinde, meines Stadtbezirkes etc. zugeteilt.
1. Checken Sie die Zahl Ihrer Gläubiger, wieviel sind es? Unter 20 Gläubiger wird es voraussichtlich ein Privatinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren), über 20 Gläubiger ein Regelinsolvenzverfahren. Die Details werden Ihnen bei Gericht erklärt.
2. Ehe Sie lange im Internet rätseln, welches nun das richtige Formular für Sie ist , rufen Sie Ihr Amtsgericht oder die in Ihrem Bezirk zuständige Behörde an und fragen nach dem Formular Antrag Verbraucherinsolvenz oder Antrag Regelinsolvenz.
3. Füllen Sie das Formular wahrheitsgetreu aus. Wenn Sie über Schuldenhöhen nicht sicher sind, ist das nicht weiter schlimm. Die Summen werden sowieso im Vorfeld Ihres Insolvensverfahrens, unter Anderem bei dem Versuch der aussergerichtlichen Einigung, geklärt.
4. Im Formular müssen auch alle Gläubiger aufgezählt werden. Oft ist es so, dass Sie nicht mehr genau wissen, wer und wieviele es waren. Zählen Sie einfach die, Ihnen bekannten auf. Später wird die Aufforderung an Ihre Gläubiger, sich zu melden, sowieso von Amts wegen in den dafür vorgesehenen Bekanntmachungen veröffentlicht.
Sicher wird Ihnen die Zeit von 6 – 7 Jahren Insolvenzverfahren jetzt sehr lang vorkommen. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Zeit auch vergehen wird.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, das Thema ist einfach zu komplex. Ich war damals zuerst beim Rechtsanwalt, er wollte mehrere Tausend Euro nach seiner Gebührenordnung berechnen. Das ging natürlich nicht, ich war ja richtig verzweifelt und hatte nichts, nada, null.
Die Schuldenberatung Julateg war sehr bemüht, letztendlich ging ich zum Amtsgericht und beantragte mein Insolvenzverfahren. Dort hat es nach 3 Monaten funktioniert, mein Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und Kraft, natürlich müssen Sie während der gesamten Zeit sämtliche Einkommen oder die Veränderung des ALG I oder ALG II Ihrem Insolvenzverwalter umgehend melden. Das ist wichtig!
Liebe Grüsse Lutz
This entry was posted on Donnerstag, Januar 7th, 2010 at 14:51and is filed under Schulden + Schufa. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.